Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, bis zur Bekanntgabe neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen für sämtliche – auch zukünftige – Vertragsabschlüsse mit unseren Kunden, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht erneut auf sie Bezug genommen wird. Unsere Kunden anerkennen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil an.

1.2. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird konkret widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden vor Vertragsabschluss sowie Änderungen bzw Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform.

1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern iSd § 1 Abs 2 KSchG.

2. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss, Rechnungslegung

2.1. Unser Leistungsangebot umfasst den Handel mit auf individuelle Bedürfnisse angepasste maßgeschneiderte Einrichtungsgegenstände und Medizinprodukte für die Ausstattung von Arztpraxen aller Art, Ärzte- und Gesundheitszentren, Kliniken, Therapieeinrichtungen etc. sowie die dafür erforderliche fachmännische Einrichtungsplanung, Lieferung und Montage.

2.2. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, uns bei der Ausführung von Aufträgen Erfüllungsgehilfen iSd § 1313a ABGB zu bedienen, welche auf unsere Rechnung und Gefahr tätig werden. Unsere Kunden stimmen ausdrücklich zu, dass wir Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Modelle, Muster, Schablonen etc., die uns zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen wurden, an von uns beauftragte Erfüllungsgehilfen mit Absicherung für Geheimhaltung und gegen Übertragbarkeit weitergegeben dürfen.

2.3. Unsere Angebote sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

2.4. Die Erstellung von dem Angebot zugrunde liegenden Kostenvoranschlägen erfordert in der Regel eine Besichtigung der auszustattenden Räumlichkeiten sowie die Erstellung von Plänen und Skizzen. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde – entgeltlich, dh der Kunde hat die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages aufgewendete Mühe zu entlohnen.

2.5. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Zusatzaufträge und geringfügige Ausführungsabweichungen nach Auftragserteilung können hingegen auch mündlich rechtswirksam vereinbart werden.

2.6. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Kunden zu prüfen und ist dieser verpflichtet, allfällige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich, längstens binnen drei Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung zur rügen, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

2.7. Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Gutschriften werden an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse in Form einer PDF-Datei übermittelt.

Preise

3.1. Unsere Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Lieferkosten.

3.2. Es haben ausschließlich die von uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise Gültigkeit.

3.3. Zusatzaufträge und Ausführungsabweichungen berechtigen uns jedenfalls zur Preisanpassung.

3.4. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen und Teilzahlungen zu fordern.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei einlangend auf unserem Konto zur Zahlung fällig.

4.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.4. Zahlungen an unsere Angestellten oder sonstigen Vertreter, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.

4.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB.

4.6. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung oder Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, sowie noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt von sämtlichen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Davon unberührt bleibt das Recht auf Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden sowie auf Geltendmachung von Schadenersatz.

4.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen unser Unternehmen nur dann berechtigt, wenn wir zahlungsunfähig sind und die Forderung des Kunden in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung des Kunden vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

4.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wird mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Lieferung, Gefahrenübergang

5.1. Die Leistung bzw Lieferung erfolgen an der bzw an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

5.2. Die Lieferungen erfolgen jeweils frei Haus, sofern im Angebot nicht ausdrücklich Lieferkosten ausgewiesen werden.

5.3. Von uns genannte Leistungs- und Liefertermine bzw –fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Leistungs- und Lieferterminen bzw –fristen können gegen uns keine Ansprüche hergeleitet werden.

5.4. Bei Vereinbarung verbindlicher Leistungs- und Lieferterminen bzw –fristen kann der Kunde bei Verzug nach Setzung einer angemessenen, mindestens vierwöchigen, Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist von drei Werktagen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung bzw Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Vertragserfüllung besteht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind jedenfalls ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Verzugsschäden für jede vollendete Woche mit 0,5 %, maximal jedoch 5 % des Werts (inkl. USt.) desjenigen Teils der Leistung bzw Lieferung, der nicht rechtzeitig erbracht wurde, begrenzt.

5.6. Leistungs- und Lieferfristen werden vom Eingang der Bestellung an gerechnet, beginnen jedoch nicht vor Erfüllung der einzelvertraglich vereinbarten Lieferbedingungen (zB Bereitstellung von Unterlagen, Musterfreigaben, vereinbarte Vorauszahlung etc.) durch den Kunden zu laufen. Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Leistungs- bzw Lieferzeit angemessen.

5.7. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.

5.8. Die Lieferung unserer Ware erfolgt – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – frei Haus inklusive Montage. Die Gefahr für die bestellte Ware geht daher mit der Ablieferung beim Kunden über.

6. Annahmeverzug, Vertragsrücktritt

6.1. Nimmt der Kunde die angebotene Leistung bzw Lieferung zur vereinbarten Zeit nicht an, gerät er in Annahmeverzug, in welchem Fall wir berechtigt sind, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, uns die bereits erbrachten Leistungen zu honorieren sowie einen allfälligen durch den Annahmeverzug entstandenen Schaden zu ersetzen.

6.2. Wird uns in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zB Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten, die Erfüllung der Vertragspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne jede Ersatzpflicht ganz oder teilweise aufzuheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist zu verlangen, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Ausführung des Auftrages in diesen Fällen für den Kunden unzumutbar, so hat er seinerseits das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns die bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.3. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) in Höhe von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, vollständigen Ersatz für sämtliche bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen (einschließlich Zinsen und Kosten) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren sowie sämtliche von uns erstellten Unterlagen (Pläne, Entwürfe, Kalkulationen etc.) unser Eigentum. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse. Diese Ver- bzw Bearbeitung erfolgt durch den Kunden für uns, ohne dass uns daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Der Kunde überträgt schon jetzt das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen auf uns, unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er dieselben für uns verwahrt. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden gilt Vorstehendes unter der Maßgabe, dass – sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt – uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht.

7.2. Der Kunde ist befugt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen.

7.3. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte tritt er schon jetzt insgesamt bzw in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 8.1.) zahlungshalber an uns ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Der Kunde ist solange er seine Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß erfüllt und unsererseits kein Widerruf dieses Rechts erfolgt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, andernfalls sind wir berechtigt, die Abnehmer der Ware von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen. Hiefür ist der Kunde verpflichtet, uns über Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Zur Abtretung seiner Forderungen aus der Vorbehaltsware an Dritte ist der Kunde nicht befugt.

7.4. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.

7.5. Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und uns sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Ware ist in diesem Fall auf unser Verlangen zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle einzulagern.

7.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

7.7. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.

7.8. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag schriftlich.

7.9. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion. Wir sind bei Warenrücknahme berechtigt, Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

8. Gewährleistung

8.1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden von uns nicht übernommen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden am Produkt, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

8.2. Übliche Abweichungen bei Lieferung aus verschiedenen Herstellungsserien gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt bei zumutbaren Abweichungen der Lieferung von Mustern und Proben.

8.3. Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

8.4. Der Kunde ist gemäß § 377 UGB bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels (§§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f ABGB) verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich nach Empfang der (Teil-) Lieferung oder (Teil-)Leistung, längstens innerhalb von 5 Werktagen, versteckte Mängel binnen 3 Werktagen nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sowohl für bewegliche als auch unbewegliche Güter 12 Monate ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. Im Übrigen hat der Kunde keine Gewährleistungsansprüche solange er mit seinen eigenen Leistungspflichten in Verzug ist.

8.6. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

8.7. Die Fälligkeit unserer Forderungen wird durch allfällige von uns zu vertretende Mängel nicht hinausgeschoben. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht, sofern wir ein solches nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

8.8. Bei begründeten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), zur Ersatzlieferung (Austausch) oder zur Vertragsaufhebung berechtigt. Der Kunde hat kein Wahlrecht zwischen den genannten Gewährleistungsbehelfen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Kosten einer vom Kunden vorgenommenen Mängelbehebung durch Dritte sind wir in keinem Fall zu tragen verpflichtet.

8.9. Die vorstehenden Bestimmungen über die Haftung für Mängel gelten gleichermaßen, unabhängig davon, ob Mängelansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes gemäß § 933a ABGB geltend gemacht werden. Für Mangelfolgeschäden gelten ausschließlich nachstehende Bestimmungen unter Ziffer 9.

9. Schadenshaftung

9.1. Soweit die nachstehenden Haftungsbeschränkungen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen, haften wir – mit Ausnahme von Personenschäden, welche unabhängig vom Verschuldensgrad zu ersetzen sind – nur für den Ersatz von Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nur bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Wert der Lieferung bzw Leistung beschränkt.

9.2. Den Beweis, dass uns am Schadenseintritt ein Verschulden trifft, hat stets der Kunde zu erbringen, die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.

9.3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 10 Jahren ab Gefahrenübergang, bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

9.4. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien und/oder Daten (Pläne, Skizzen, Berechnungen etc.). Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.

10. Abtretung

Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

11. Adressenänderung, Urheberrecht

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, andernfalls Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Der Nachweis des Zugangs seiner Änderungsmitteilung obliegt dem Kunden.

11.2. Sämtliche Urheber- und sonstigen Rechte an den von uns hergestellten Zeichnungen, Berechnungen, Plänen, Entwürfen, Modellen, Mustern, Schablonen etc., die wir dem Kunden übermitteln, verbleiben bei uns.

11.3. Mit vollständiger Bezahlung des Entgeltes erwirbt der Kunde das Recht, die von uns erstellten Unterlagen in der vereinbarten Weise zu nutzen. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder für andere als die vertraglich festgelegten Zwecke verwendet noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmung zum Schutz der Unterlagen haben wir einen Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass die Unterlagen nicht unautorisiert genutzt wurden, obliegt dem Kunden.

12. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

12.1. Erfüllungsort für die wechselseitigen Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Sonnwendgasse 30.

12.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

12.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung, ist das für unseren Geschäftssitz sachlich zuständige Gericht im Landesgerichtssprengel Klagenfurt. Wir sind jedoch auch berechtigt, das am Geschäftssitz des Kunden sachlich zuständige Gericht anzurufen.

12.4. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

13. Sonstiges

13.1. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.